Übergangsbestimmungen im Masterstudium

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Studierende des Masterstudiums Musikologie, die bei In-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, werden mit 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 17W unterstellt.

Sollten Sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung bereits zur Masterprüfung angemeldet sein, können Sie die Masterprüfung wahlweise nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 11W oder nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 17W ablegen.

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Universität Graz

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Leonhardstraße 82-84
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Mobil:+43 316 389 3130


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