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Allgemeine Informationen
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Zulassung und besondere Bedingungen
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Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.
Für die einzelnen Studiengänge gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
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Kontakt
Karl-Franzens-Universität GrazMag. Dr. Verena Sailer
+43 (0)316 380 - 2411
verena.sailer(at)uni-graz.at
http://musikwissenschaft.uni-graz.at/
Kontakt
Universität für Musik und darstellende Kunst GrazDoris Schweinzer
+43 (0) 316 389 3130
doris.schweinzer(at)kug.ac.at
http://ethnomusikologie.kug.ac.at/
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