Zulassung und besondere Bedingungen

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Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.

 

Für die einzelnen Studiengänge gelten unterschiedliche Voraussetzungen:

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Kooperationspartner*innen

 Universität Graz  Kunstuni Graz Graz 

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Kontakt

Karl-Franzens-Universität Graz
Institut für MusikwissenschaftMozartgasse 3, 8010 Graz

Mag. Dr. Verena Sailer
+43 (0)316 380 - 2411

http://musikwissenschaft.uni-graz.at/

Kontakt

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Institut für EthnomusikologieLeonhardstraße 82-84, 8010 Graz

Doris Schweinzer
+43 (0) 316 389 3130

http://ethnomusikologie.kug.ac.at/

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