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Hilfreich
Allgemeine Informationen
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Zulassung und besondere Bedingungen
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Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz (KUG) oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG 2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.
Für die einzelnen Studiengänge gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
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Universität Graz
Verena Sailer
Institut für Kunst- und Musikwissenschaft
Mozartgasse 3
8010 Graz
Mo-Do 9-12 Uhr sowie 13-15 Uhr
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Doris Schweinzer
Institut für Ethnomusikologie
Leonhardstraße 82-84
8010 Graz
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