Übergangsbestimmungen im Bachelorstudium

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Studierende, die ihr Bachelorstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (01.10.2017) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 30.09.2021 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Musikologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.  
 
Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen. 
 
Prüfungen, die im auslaufenden Bachelorstudium Musikologie (11W) abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Musikologie (17W) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG anzuerkennen. Studierende, die im Curriculum 11W verbleiben und die Orientierungslehrveranstaltung noch nicht absolviert haben, können dafür ein Freies Wahlfach mit 0,5 ECTS-Punkten anrechnen lassen. Eine bereits absolvierte Orientierungslehrveranstaltung wird bei der Umstellung auf das Curriculum 17W als Freies Wahlfach mit 0,5 ECTS-Punkten anerkannt.

Zum Umstieg in den neuen Studienplan wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienabteilung.

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Universität Graz

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