Allgemeine Informationen zum Studium Musikologie
Zulassung und besondere Bedingungen
Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz (KUG) oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG 2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.
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- Keine Zulassungsprüfung notwendig
- Hochschulreife
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Weiters empfohlen werden:
- Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift
- mindestens passiver Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen
- Vertrautheit mit der gebräuchlichen europäischen Notenschrift und Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre
- wünschenswert sind praktische musikalische Fähigkeiten
Hier finden Sie den aktuellen Studienplan für das Bachelorstudium Musikologie
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- Abschluss eines Bachelorstudiums Musikologie/Musikwissenschaft oder eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Weiters empfohlen werden:
- Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift
- mindestens passiver Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen
Hier finden Sie den aktuellen Studienplan für das Masterstudium Musikologie.
Studienpläne
Studienplan Bachelorstudium
- Curriculum Bachelorstudium (2025)
- Curriculum Bachelorstudium (2017)
- Curriculum Bachelorstudium (2011)
Studienplan Masterstudium
- Curriculum Masterstudium (2017)
- Curriculum Masterstudium (2011)
Übergangsbestimmungen
Berufliche Möglichkeiten und Berufsfelder
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Wir leben in Gesellschaften, die mittels Musik Rituale des alltäglichen Lebens begleiten, mit musikalischer Unterstützung Waren bewerben sowie Musik als Ware verkaufen, Musik als ihr kulturelles Erbe ansehen sowie ihre kulturelle oder nationale Identität zu Musik in Beziehung bringen. Die kritische Auseinandersetzung mit diesen Prozessen, die Gegenstand dieses Studiums ist, befähigt daher Absolvent*innen insbesondere zu Tätigkeiten in folgenden Feldern des Arbeitsmarkts:
• Medienbranche (Internet, Rundfunk, Fernsehen, Printmedien)
• Kulturmanagement und Veranstaltungswesen
• Kunst- und Musikvermittlung
• Weiter- und Erwachsenenbildung
• Kulturträger, etwa als Disponent*in oder als Mitarbeiter*in in Dramaturgie und Intendanz von Festivals, Orchestern, Theatern, Konzert- und Opernhäusern
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Musik- und Kulturindustrie (Verlage, Labels etc.)
• Kulturverwaltung und Kulturpolitik
• Musiksammlungen, musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art (Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren)
• Forschung und Wissenschaftsvermittlung