Allgemeine Informationen zum Studium Musikologie
Zulassung und besondere Bedingungen
Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz (KUG) oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG 2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.
Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium
Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:
- Keine Zulassungsprüfung notwendig
- Hochschulreife
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Weiters empfohlen werden:
- Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift
- mindestens passiver Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen
- Vertrautheit mit der gebräuchlichen europäischen Notenschrift und Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre
- wünschenswert sind praktische musikalische Fähigkeiten
Hier finden Sie den aktuellen Studienplan für das Bachelorstudium Musikologie
Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium
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- Abschluss eines Bachelorstudiums Musikologie/Musikwissenschaft oder eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Weiters empfohlen werden:
- Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift
- mindestens passiver Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen
Hier finden Sie den aktuellen Studienplan für das Masterstudium Musikologie.
Studienpläne
Studienplan Bachelorstudium
- Curriculum Bachelorstudium (2017)
- Curriculum Bachelorstudium (2011)
Studienplan Masterstudium
- Curriculum Masterstudium (2017)
- Curriculum Masterstudium (2011)
Übergangsbestimmungen
Für den Übergang vom auslaufenden (2011) auf den neuen (2017) Studienplan des Bachelor- und Masterstudiums gelten unterschiedliche Übergangsbestimmungen
inn des Seitenbereichs: Inhalt:Für den Übergang vom auslaufenden (2011) auf den neuen (2017) Studienplan des Bachelor- und Masterstudiums gelten unterschiedliche Übergangsbestimmungen:
Übergangsbestimmungen im Bachelorstudium
Studierende, die ihr Bachelorstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (01.10.2017) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 30.09.2021 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Musikologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.
Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:Studierende, die ihr Bachelorstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (01.10.2017) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 30.09.2021 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Musikologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.
Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen.
Prüfungen, die im auslaufenden Bachelorstudium Musikologie (11W) abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Musikologie (17W) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG anzuerkennen. Studierende, die im Curriculum 11W verbleiben und die Orientierungslehrveranstaltung noch nicht absolviert haben, können sich dafür ein Freies Wahlfach mit 0,5 ECTS-Punkten anrechnen lassen. Eine bereits absolvierte Orientierungslehrveranstaltung wird bei der Umstellung auf das Curriculum 17W als Freies Wahlfach mit 0,5 ECTS-Punkten anerkannt.
Zum Umstieg in den neuen Studienplan wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienabteilung.
Übergangsbestimmungen im Masterstudium
Studierende des Masterstudiums Musikologie, die bei In-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, werden mit 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 17W unterstellt.
Beginn des Seitenbereichs: InhaltStudierende des Masterstudiums Musikologie, die bei In-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, werden mit 01.10.2017 dem Curriculum in der Fassung 17W unterstellt.
Sollten Sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung bereits zur Masterprüfung angemeldet sein, können Sie die Masterprüfung wahlweise nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 11W oder nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 17W ablegen.
Berufliche Möglichkeiten und Berufsfelder
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Die beruflichen Möglichkeiten für MusikologInnen sind breit gefächert. Für AbsolventInnen des Bachelor- oder Masterstudiums stehen insbesondere folgende mögliche Arbeitsfelder offen:
- Forschung (innerhalb und zunehmend auch außerhalb universitärer oder anderer akademischer Institutionen)
- Lehre an wissenschaftlichen Universitäten und Kunstuniversitäten, Konservatorien und vergleichbaren Lehranstalten, Musikschulen sowie Institutionen der Erwachsenenbildung
- Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art (Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren)
- Medien (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet)
- Kulturmanagement (Veranstaltungs- und Vermittlungswesen)
- Dramaturgie
- Kulturindustrie (Verlage, Tonträgerindustrie)
- Kulturverwaltung und Kulturpolitik