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Allgemeine Informationen
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Masterprüfung "Musikologie"
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Studienordnung 2017
Grundsätzliche Informationen zum Abschluss des Masterstudiums und zu den notwendigen Formularen finden Sie hier.
Komissionelle Masterprüfung
Lt. Studienordnung § 5 Prüfungsordnung:
(3) Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 3 ECTS-Anrechnungspunkten vor einem Prüfungssenat. Sie wird mündlich abgehalten und dauert 60 Minuten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des Masterstudiums positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde. Dem Prüfungssenat haben mindestens drei Personen anzugehören. Ein Mitglied ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenates zu bestellen. Für jedes Prüfungsfach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. (§§ 25 und 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen.)
Gegenstand der kommissionellen Masterprüfung sind zwei Prüfungsfächer der folgenden Liste, vgl. Schwerpunkte, vgl.§2 (3):
- Ethnomusikologie
- Jazz und Popularmusik
- Musik in der Geschichte
- Musikästhetik
- Musikpsychologie und Akustik
- Pop, Musik und Medienkultur
Die kommissionelle Prüfung muss beantragt werden. Der Antrag wird eingereicht beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden der Curricula-Kommission Musikologie, derzeit O.Univ.-Prof. Mag.art. DI Dr. techn. Robert Höldrich (KUG), der auch für eine Beratung zuständig ist. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die gesamten Abläufe zu informieren und die Antragstellung frühzeitig in einer Sprechstunde mit dem Vorsitzenden bzw. mit der Vorsitzenden der Curricula-Kommission Musikologie zu besprechen.
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Universität Graz
Verena Sailer
Institut für Kunst- und Musikwissenschaft
Mozartgasse 3
8010 Graz
Mo-Do 9-12 Uhr sowie 13-15 Uhr
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Doris Schweinzer
Institut für Ethnomusikologie
Leonhardstraße 82-84
8010 Graz
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