Die Lehrveranstaltungen finden sowohl an der Universität Graz als auch an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Graz (KUG) statt. Das aktuelle Angebot findet man im jeweiligen Onlinesystem unter Suche - Studien - Musikologie
Hier finden Sie die aktuellen Lehrveranstaltungen für das jeweilige Studienjahr:
Anerkennungen
Studierende, die bereits absolvierte Prüfungsleistungen anderer Studien oder Universitäten für ein Pflichtfach oder ein gebundenes Wahlfach im Musikologie-Studium verwenden möchten, müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Für freie Wahlfächer, die an der Universität Graz oder an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) absolviert wurden, ist ein solcher Anerkennungsantrag nicht nötig (dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltungen mit einer anderen Studienkennzahl absolviert wurden). Sofern ein freies Wahlfach jedoch an einer anderen anerkannten Bildungseinrichtung absolviert wurde, ist ein Zeugnisnachtrag nötig. Der Nachtrag ist an jener Universität im Online-System zu erfassen, an der der/die Studierende hauptinskribiert ist.
Im Rahmen der freien Wahlfächer ist es zudem möglich, einschlägige musikwissenschaftliche außeruniversitäre Praxis anerkennen zu lassen (siehe Formular).
Neben der bislang schon möglichen Anrechnung von Lehrveranstaltungen anderer postsekundärer Bildungseinrichtungen ist ab März 2018 auch die Anrechnung aus fachspezifischen sekundären Bildungseinrichtungen möglich. Derzeit betrifft dies nur (Musik-)Gymnasien; die Anrechnung von LVs von Konservatorien ist in Planung. Die jetzt schon mögliche Anrechnung betrifft die Fächer Tonsatz 1 und 2, Formenlehre 1 und 2 sowie Grundprinzipien der musikalischen Gestaltung.
Alle Anerkennungen erfolgen durch den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Musikologie. Der Vorsitz der CuKo wechselt jeweils für eine Funktionsperiode zwischen Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) und Universität Graz. Ein Antrag auf Anerkennung ist an jener Universität im Online-System zu erfassen, an der der/die Studierende hauptinskribiert ist. Die Einreichung des Antrages erfolgt aber ausschließlich am Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (Informationen/Anleitung zur Einreichung). Der Antrag kann auch per Mail eingereicht werden.
Es empfiehlt sich vor Beantragung einer Anerkennung mit dem/der Vorsitzenden der CuKo Rücksprache zu halten, ob und in welcher Form der Antrag genehmigt werden kann.
Richtlinien für schriftliche Arbeiten
Für alle schriftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten), die im Rahmen des Musikologie-Studiums verfasst werden, gelten jene Richtlinien, die in der Lehrveranstaltung UE Musikwissenschaftliche Arbeitstechniken vermittelt werden. Die in dieser LV vermittelten Zitierrichtlinien stehen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung:
Für das Verfassen von Bachelor- und Masterarbeiten stehen folgende Leitfäden zur Verfügung:
Informationen zur Masterprüfung
Grundsätzliche Informationen sowie die notwendigen Formulare zum Abschluss des Masterstudiums (Studienplan 2017).
Komissionelle Masterprüfung
Lt. Studienordnung § 5 Prüfungsordnung:
(3) Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 3 ECTS-Anrechnungspunkten vor einem Prüfungssenat. Sie wird mündlich abgehalten und dauert 60 Minuten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des Masterstudiums positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde. Dem Prüfungssenat haben mindestens drei Personen anzugehören. Ein Mitglied ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenates zu bestellen. Für jedes Prüfungsfach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. (§§ 25 und 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen.)
Gegenstand der kommissionellen Masterprüfung sind zwei Prüfungsfächer der folgenden Liste, vgl. Schwerpunkte, vgl.§2 (3):
- Ethnomusikologie
- Jazz und Popularmusik
- Musik in der Geschichte
- Musikästhetik
- Musikpsychologie und Akustik
- Pop, Musik und Medienkultur
Die kommissionelle Prüfung muss beantragt werden. Der Antrag wird eingereicht beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden der Curricula-Kommission Musikologie, der/die auch für eine Beratung zuständig ist. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die gesamten Abläufe zu informieren und die Antragstellung frühzeitig in einer Sprechstunde mit dem Vorsitzenden bzw. mit der Vorsitzenden der Curricula-Kommission Musikologie zu besprechen.