Prüfungsmodus

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Richtlinien 

Studierende besuchen im Laufe des Semesters 12 Vorträge aus der aktuellen Vortragsliste (siehe "Liste der Vorträge" in Moodle). Vorträge können entweder live oder virtuell sein. Die Vorträge müssen in Präsenz besucht werden, es sei denn, die OrganisatorInnen bieten einen Live-Stream an und kontrollieren die virtuelle Anwesenheit.

Es ist möglich, im Rahmen einer einzigen Veranstaltung (z.B., einer Tagung oder Konferenz) mehrere Vorträge zu besuchen und für jeden besuchten Vortrag ein Protokoll einzureichen, vorausgesetzt, jeder Vortrag erscheint auf der Liste der Vorträge für Musikwissenschaft aktuell und die Anwesenheit wird für jeden Vortrag extra dokumentiert.

Für jeden Vortrag ist ein präzises schriftliches Protokoll von einer Seite abzufassen (Schriftgröße 11 bis 12, 1,15 bis 1,5-facher Zeilenabstand, normale Seitenränder). Unabhängig von der Sprache des Vortrags dürfen Protokolle entweder in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden.

Das Protokoll ist in drei Teile mit folgenden Überschriften zu gliedern: 

  1. Thematische Einordnung (kurze Darstellung der thematischen Einordnung des Vortrags in einen größeren Zusammenhang): Zu welchem Teilbereich oder zu welchen Teilbereichen der Musikwissenschaft gehört der Vortrag? Bezieht sich der Vortrag auf andere Fächer oder Forschungsrichtungen?
  2. Inhaltliche Zusammenfassung (eine präzise und in eigenen Worten abgefasste Darstellung der Inhalte des Vortrags): Worüber hat der Vortragende oder die Vortragende gesprochen? Was waren die wichtigsten allgemeinen bzw. spezifischen Fragen und Thesen? 
  3. Reflexion (kurze konstruktive Bewertung und eigene Reflexionen zur Thematik des Vortrags): Beurteilen Sie die Darstellung des Inhalts sachlich und konstruktiv. Welche Themen, Fragen oder Thesen waren bzw. sind interessant? Warum? Welche Ausblicke ergeben sich aus den vorgetragenen/dargestellten Inhalten für weitere Forschungen?

Die Erfüllung der oben ausgeführten Kriterien ist die Grundlage für die Evaluierung. Darüber hinaus müssen die Protokolle in einem klar lesbaren, wissenschaftlichen Stil und sprachlich einwandfrei verfasst sein. Im MA wird ein höherer Standard erwartet als im BA.

Alle 12 Protokolle versehen Sie bitte am Beginn mit:

  • LV-Nummer, LV-Titel, BA oder MA, Semester
  • Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer
  • Datum des Vortrags, Namen des/der Vortragenden, Vortragstitel

Elektronische Einreichung

Die Protokolle werden elektronisch eingereicht. Schreiben Sie eine E-Mail an Verena Sailer mit Betreff "Musikwissenschaft aktuell: Protokolle". Schreiben Sie im E-Mail-Text Folgendes:

  • Die genaue LV, für die Sie ein Zeugnis brauchen: ob BA oder MA, Name und Nummer der LV (bei MA: ob 4.3, 4.4 oder 5.3), Jahr, Winter/Sommer (NB: Im BA kann diese LV nur im WS angerechnet werden)
  • Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer; Datum
  • Eine Liste der 12 besuchten Vorträge (Datum, Redner/in, Vortragstitel)
  • Folgenden Text: „Ich erkläre hiermit, alle beigelegten Protokolle allein verfasst und keine/n andere/n Studierende/n mit der Verfassung solcher Protokolle geholfen zu haben.“

Fügen Sie im Attachment die 12 pdf-Dateien bei. Für die Dateinamen der einzelnen Dateien bitte folgende Formate verwenden:

RednerIn_JJJJMMTT_StudentIn_BA/MA.pdf
Beispiel: Schmidt_20180313_Cong_MA.pdf
Dies wäre ein Protokoll über einen Vortrag, der am 13. März 2018 von Herrn/Frau Schmidt gehalten wurde. Autor/in des Protokolls heißt Cong und ist im MA inskribiert.

Jede der Dateien sollte maximal 100KB groß sein.

Abgabetermine

Der Abgabetermin nach dem Wintersemester ist der 15. Februar, nach dem Sommersemester der 15. Juli. Wir empfehlen daher, möglichst alle Protokolle bis Ende des jeweiligen Semesters zu schreiben und diese frühzeitig abzugeben. Aus dem gleichen Grund können Sie erst am Ende des ersten Monats im darauffolgenden Semester mit einem Zeugnis rechnen.

Nach Bekanntgabe der Noten gibt der LV-Leiter gern nach Wunsch Feedback zu den Protokollen.

Ausnahmeregelung

Alle Studierenden haben die Möglichkeit, 12 Vorträge aus zwei aufeinanderfolgenden Semestern abzugeben. Am Ende dieser Periode werden alle 12 Protokolle gleichzeitig eingereicht. Ausnahmen müssen im Voraus begründet und schriftlich genehmigt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel für die LV im zweiten der beiden Semestern angerechnet. Erklären Sie bitte schriftlich bei der Einreichung,

  • in welchen Semestern Sie die Vorträge besucht haben, und
  • für welche LV (BA oder MA; LV-Nummer; in welchem Semester) die Leistung angerechnet werden soll.

Fragen
Studierende: Bei administrativen Fragen (z.B. An- oder Abmeldung, Einreichung der Zusammenfassungen) wie auch bei inhaltlichen Fragen (z.B. Auslegung der Richtlinien) wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Instituts für Kunst- und Musikwissenschaft, Verena Sailer.

Lehrende: Vorschläge für die Liste der Vorträge sind jederzeit willkommen und spätestens eine Woche vor dem Vortrag an Verena Sailer zu richten.

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Universität Graz

Verena Sailer

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