Anerkennungen

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Studierende, die bereits absolvierte Prüfungsleistungen anderer Studien oder Universitäten für ein Pflichtfach oder ein gebundenes Wahlfach im Musikologie-Studium verwenden möchten, müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Für freie Wahlfächer, die an der Universität Graz oder an der Kunstuniversität Graz absolviert wurden, ist ein solcher Anerkennungsantrag nicht nötig (dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltungen mit einer anderen Studienkennzahl absolviert wurden). Sofern ein freies Wahlfach jedoch an einer anderen anerkannten Bildungseinrichtung absolviert wurde, ist ein Zeugnisnachtrag nötig. Der Nachtrag ist an jener Universität im Online-System zu erfassen, an der der/die Studierende hauptinskribiert ist.

Im Rahmen der freien Wahlfächer ist es zudem möglich, einschlägige musikwissenschaftliche außeruniversitäre Praxis anerkennen zu lassen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Neben der bislang schon möglichen Anrechnung von Lehrveranstaltungen anderer postsekundärer Bildungseinrichtungen ist ab März 2018 auch die Anrechnung aus fachspezifischen sekundären Bildungseinrichtungen möglich. Derzeit betrifft dies nur (Musik-)Gymnasien; die Anrechnung von LVs von Konservatorien ist in Planung. Die jetzt schon mögliche Anrechnung betrifft die Fächer Tonsatz 1 und 2, Formenlehre 1 und 2 sowie Grundprinzipien der musikalischen Gestaltung.

Alle Anerkennungen erfolgen durch den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Musikologie. Der Vorsitz der CuKo wechselt jeweils für eine Funktionsperiode zwischen Kunstuniversität Graz und Universität Graz. Ein Antrag auf Anerkennung ist an jener Universität im Online-System zu erfassen, an der der/die Studierende hauptinskribiert ist. Die Einreichung des Antrages erfolgt aber ausschließlich am Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (Informationen/Anleitung zur Einreichung). Der Antrag kann hier auch per Mail eingereicht werden anerkennung.gewi@uni-graz.at.

Es empfiehlt sich vor Beantragung einer Anerkennung mit dem/der Vorsitzenden rückzusprechen, ob und in welcher Form der Antrag genehmigt werden kann. 

Für den Übergang vom alten (2008) zum neuen (2011) Studienplan gelten folgende Äquivalenzlisten:

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Universität Graz

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