Zulassung und besondere Bedingungen

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Die Zulassung kann entweder an der Kunstuniversität Graz (KUG) oder an der Universität Graz erfolgen. Studierende müssen sich an einer der beiden Unis "hauptinskribieren", an der zweiten als "Mitbeleger/in". Voraussetzung zum Studium sind die in den §§ 63, 64 und 65 im UG 2002 festgelegten Bestimmungen; siehe auch die Satzung der Uni Graz unter "Studienrechtliche Bestimmungen", die für diesen Studiengang gelten.

 

Für die einzelnen Studiengänge gelten unterschiedliche Voraussetzungen:

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Kooperationspartner*innen

 Universität Graz  Kunstuni Graz Graz 

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Universität Graz

Verena Sailer

Institut für Kunst- und Musikwissenschaft
Mozartgasse 3
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 2411


Öffnungszeiten
Mo-Do 9-12 Uhr sowie 13-15 Uhr

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Doris Schweinzer

Institut für Ethnomusikologie
Leonhardstraße 82-84
8010 Graz

Mobil:+43 316 389 3130


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